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elternzeit

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hallo ihr lieben, ich bin mal gespannt ob mir einer von euch weiter helfen kann!?

ich bin in der ausbildung zur krankenschwester aber zur zeit im erziehungsjahr und müsste im september wieder anfangen um das 3. lj zu beenden!

nun meine frage: da ich schichten arbeite un mein mann studiert müsste lina zu einer tagesmutter und mit dem gedanken kann ich mich nicht anfreunden, also würde ich jetzt gern die elternzeit verlängern!!!

habe schon im inet gelesen das das theoretisch geht aber der antrag mindestens 6 monate vor geplantem arbeitsbeginn einzureichen ist,,,also 1. für mich zu spät und 2. stand da nix davon das das in einer ausbildung möglich ist....

also hat jemand von euch erfahrungen dieser art?

wäre sehr dankbar!!!

mela:D

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ach ich weiss auch nicht, vielleicht bin ich eifersüchtig.... keine ahnung,,,,es tut weh zu wissen das "eine andere" den ganzen tag auf meine prinzessin aufpasst....

aber gut zu wissen, das mit dem normalen dienst, danke!!!

und das geht auch in der ausbildung ja?!?!?

werde mal mit der pdl sprechen, das wär super, denn dann könnte sie ja doch in die grippe!!!

also nochmal thx, mela

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Also, in dem Heft vom Bundesministerium steht, dass das in der Ausbildng geht und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag) des Kindes beansprucht werden kann.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Wird die Anmeldefrist nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für die Elternzeit entsprechend, man muss sich aber nicht nochmal anmelden.

Bei der Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, in welchen Zeiträumen innerhalb von zwei Jahren man die Elternzeit nehmen will. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das 2. Lebensjahr verzichtet wird. Nur mit Zustimmung des AG kann man die Zeit dann noch verlängern.

Hoffe, dass dir das etwas hilft.

Mehr Infos findest du im Infoheft "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

liebe Grüße,

Miri

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