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blackcat

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  1. Also. Ich bekomme jetzt: 300 Euro Elterngeld 154 Euro Kindergeld 467 Euro Regellleistung für mich von der ARGE Ich bekomme kein Unterhaltsvorschuss, da ich keine angaben zum Vater mchte. Aber auch keine Regelleistungen für meine Tochter von ARGE. Kann mir jemand sagen,ob mir doch die Leistungen von ARGE für meine Tochter zustehen?
  2. Da hab ich auch ein Paar: Mädchen: 1. Jana 2. Mona 3. Dana Junge: 1. Renat 2. Dan-Marat 3. Ludwig
  3. Mein Baby muss eigentlich schon in ein Paar tagen kommen. ich weiss aber bis jetzt nicht genau wen ich bekommen. Die Ärztin meinte, dass es ``ehe``, ``vielleicht``, ``kann sein`` ein Junge wird. Das freut mich sehr. Also habe ich mich gleich für einen Namen entschieden. :pDAN - MARAT:p Wie findet ihr ihn?
  4. Danke für Antworten.Also bei der ARGE dann. Ok, weitere Fragen sind auch noch: Ich beziehe noch keine Leistungen,will aber jetzt zum meinem Unzug alles gleich beantagen. Die frage ist: meine Eltern behaupten,dass ich umbedingt den ``Erstantrag ``machen muss. Da ich aber in ein Paar monaten ausziehe, sehe ich da kein Sinn ihn zu machen. Was denkt ihr?
  5. Hallo an alle! Ich komme aus Rheinland-Pfalz und bekomme bald mein Baby. Wollte nur fragen in welchen Amt man die Erstausstattung für Wohnung (Also Möbel,Geschirr usw) und die Erstausstattung fürs Babysachen beantragen kann. Das es mir zusteht weiss ich genau. Vielleicht im Jugendamt oder im Kreisverwaltung??? Ich hoffe ihr könnt mir helfen und vielleicht weitere Tipps für bald alleinerziehende Mutter geben.
  6. Danke für eure Meinung!
  7. Wenn es ein Junge wird weiss ich genau das er MARAT heissen wird. Allerdings bei Mädchen Namen habe ich mich leider noch nicht entschieden. ich hoffe ihr könnt mir helfen. Einer von diesen Namen wirs es auf jeden Fall sein: Paris - Chayenne Yana - Lee Karina - Lina Dakota
  8. Danke Quasselmodi, das mit dem Vater ist auch schwierig, Erstens weiss er noch nix von seinem Glück, und ich habe auch vor ihn nix zu sagen.(So ein Vater ist nichts für mein Kind,weiss ich mittlerweile) Geht es vielleicht so, dass ich den Vater als Unbekannt angebe, oder entstehen dadurch Probleme ???
  9. Hallo an alle! Ich habe da ein paar kleine Fragen an euch. Ich bin in der 15 SSW und wohne bei meinen Eltern. Laut dem neuen Gesetz,bekommt man eine Wohnung erst ab 25 Jahren bezahlt. Da ich noch nicht 25 bin, aber schwanger besteht da die möglichkeit, dass ich eine Wohnug kriege?Und wenn ja, schon vor oder erst nach der Geburt? Eine weiter Frage: Da wir keine Leistungen von Stadt kriegen, kann ich überhaupt irgendwelche anträge stellen ( wie Erstaustattung oder Mehrbedarf)? Hilft mir bitte, ich kenne mich überhaupt nich mit dem Gesetzen und meinen Rechten aus!
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