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Alg2, Zuschüsse, Miete usw.

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BITTE EUCH UM HILFE !!!

Hallöchen erstmal !!!

Am 01.03.08 haben wir einen süssen kleinen Sohn bekommen, nun wollen wir drei in eine grössere Wohnung ziehen, da wir momentan auf süsse, jedoch enge 55qm (ca) leben.

es ist wirklich zu eng.

kennt sich jemand vielleicht mit der Wohnungsgrösse u max Kaltmiete für die Regionen

*Moers

*Krefeld und

*kamp-Lintfort aus ???? (Für 3 Personen, Alg2)

Würdet mir wirklich seeeeeeehhhhhhr helfen !!!!

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Hallo ihr lieben!

Ich bin 18 Jahre alt und bin nun Schwanger!

Ich würde gern mit meinem Freund offiziel zusammenziehen, weiß aber nicht wie ich das anstellen kann! Mein Freund geht arbeiten und ist auch der Vater des Kindes!

Brauch ganz schnell infos damit ich mich ummelden kann, ob das überhaupt klappt!!

lg sandra

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  • 1 Monat später...
Hallo ihr lieben!

Ich bin 18 Jahre alt und bin nun Schwanger!

Ich würde gern mit meinem Freund offiziel zusammenziehen, weiß aber nicht wie ich das anstellen kann! Mein Freund geht arbeiten und ist auch der Vater des Kindes!

Brauch ganz schnell infos damit ich mich ummelden kann, ob das überhaupt klappt!!

lg sandra

Klar klappt dass er wird dann für dich aufkommen, fals du nicht Arbeitest.

Ummelden geht im Rathaus.

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  • 1 Monat später...

Also.

Ich bekomme jetzt:

300 Euro Elterngeld

154 Euro Kindergeld

467 Euro Regellleistung für mich von der ARGE

Ich bekomme kein Unterhaltsvorschuss, da ich keine angaben zum Vater mchte.

Aber auch keine Regelleistungen für meine Tochter von ARGE.

Kann mir jemand sagen,ob mir doch die Leistungen von ARGE für meine Tochter zustehen?

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solange du keine Angaben zum Kindsvater machst hast du keinen Anspruch auf Leistungen für deine Tochter... da du nicht nachweist, dass du alle Möglichkeiten genutzt hast vorrangige Leistungen zu bekommen

vorrangige Leistungen sind Unterhalt vom Vater, Unterhaltsvorschuss etc.

und zu deinen 467 Euro das sind 352 Euro Regelleistung und 125 Euro Alleinerziehendenzuschlag

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  • 2 Wochen später...

Hallo ihr lieben,

ja das gute AlG II Geld damit habe ich gestern bei der Agentur für Arbeit mein blaues Wunder erlebet. Aber damit ihr kurz einen Einblick bekommt um was es geht und ihr euch auch mit mir fragen könnt "hääääh was soll der sch...." möchte ich es euch kurz erklären.

Also ich hab bis letzten Monat eine schulische Ausbildung gemacht und bin nun in der 21. SSW. So war also gestern bei der Agentur für Arbeit, die erklärten mir das ich entweder mich ALG I ohne Leistungsempfang melden könne oder ALG II. Ich habe mich dann doch für ALG II entschieden, denn von irgendwas muss ich ja leben, sonst erhalte ich nämlich kein Leistungen,Geld,Verdienst usw. Mein Freund mit dem ich demnächst auch noch in eine größere Wohnung ziehen werde erhält noch ALG I, ich hoffe jedoch das sie das bald ändert, wenn er endlich eine Arbeitsstelle gefunden hat.

So ich also gestern bei der netten Stelle vom ALG II und wollte ja "nur" so einen Antrag haben. Diese nette Frau erklärte mir dann das es doch besser sei wenn ich diesen Antrag erst nach der Geburt meines Kindes stellen soll, ja und ich außerdem ja froh sein kann wenn er Antrag überhaupt durch gehen wird. Mhhh wir haben jetzt den 22.08.08 und der ET ist am 29.12.2008 das sind dann noch gut 4 Monate in denen ich von nix aber auch gar nix leben soll?! Und nicht nur das, ich kann dann schließlich auch die gesamten Arzt sowie Entbindungskosten selber tragen?! Dies ist schließlich auch ein wichtiger Punkt in einer Schwangerschaft. Klar bekommt mein Freund ALG I dies liegt allerdings auch nicht einmal so hoch (ca. 900 €). Tja und ende der Geschichte, ich habe es geschafft das mein Freund jetzt auch ALG II empfänger ist (wieso auch immer?!) jedoch den Fehler beim Bemerken auch schnell wieder behoben. Ehrlich gesagt bin ich momentan Stinksauer, das ich nicht mal mit 21 und Schwanger in Deutschland Anspruch auf ALG II habe. Tja aber so wie die etwas verplante Frau gestern auch meinte wird es wohl sein, ich habe Glück wenn ich überhaupt noch irgendwas bekomme.

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Hallo ihr lieben,

ja das gute AlG II Geld damit habe ich gestern bei der Agentur für Arbeit mein blaues Wunder erlebet. Aber damit ihr kurz einen Einblick bekommt um was es geht und ihr euch auch mit mir fragen könnt "hääääh was soll der sch...." möchte ich es euch kurz erklären.

Also ich hab bis letzten Monat eine schulische Ausbildung gemacht und bin nun in der 21. SSW. So war also gestern bei der Agentur für Arbeit, die erklärten mir das ich entweder mich ALG I ohne Leistungsempfang melden könne oder ALG II. Ich habe mich dann doch für ALG II entschieden, denn von irgendwas muss ich ja leben, sonst erhalte ich nämlich kein Leistungen,Geld,Verdienst usw. Mein Freund mit dem ich demnächst auch noch in eine größere Wohnung ziehen werde erhält noch ALG I, ich hoffe jedoch das sie das bald ändert, wenn er endlich eine Arbeitsstelle gefunden hat.

So ich also gestern bei der netten Stelle vom ALG II und wollte ja "nur" so einen Antrag haben. Diese nette Frau erklärte mir dann das es doch besser sei wenn ich diesen Antrag erst nach der Geburt meines Kindes stellen soll, ja und ich außerdem ja froh sein kann wenn er Antrag überhaupt durch gehen wird. Mhhh wir haben jetzt den 22.08.08 und der ET ist am 29.12.2008 das sind dann noch gut 4 Monate in denen ich von nix aber auch gar nix leben soll?! Und nicht nur das, ich kann dann schließlich auch die gesamten Arzt sowie Entbindungskosten selber tragen?! Dies ist schließlich auch ein wichtiger Punkt in einer Schwangerschaft. Klar bekommt mein Freund ALG I dies liegt allerdings auch nicht einmal so hoch (ca. 900 €). Tja und ende der Geschichte, ich habe es geschafft das mein Freund jetzt auch ALG II empfänger ist (wieso auch immer?!) jedoch den Fehler beim Bemerken auch schnell wieder behoben. Ehrlich gesagt bin ich momentan Stinksauer, das ich nicht mal mit 21 und Schwanger in Deutschland Anspruch auf ALG II habe. Tja aber so wie die etwas verplante Frau gestern auch meinte wird es wohl sein, ich habe Glück wenn ich überhaupt noch irgendwas bekomme.

Ich denke es wird das Alter sein, weil unter 25 sind eben die Eltern dafür zuständig. Und erst nach der Geburt gilt ihr als eigene Familie. So steht es eben im Gesetz

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Ja das Gesetz dazu kenne ich, tja mein Problem ist nur das es meinem Eltern mal gar kein Interesse an meiner Schwangerschaft noch für meinen Unterhalt haben. Sprich ich habe die letzten 3 Jahre so fast alles für meinen Lebensunterhalt beim Anwalt einklagen müssen. Es bestehen auch Urteile die jedoch alle ihr gültigkeit Verlieren da ich nicht mehr meine Ausbildung mache bzw. Unterbroch haben und somit keinen Unterhaltsanspruch an meine Eltern habe. Ja ich denke so in der Art habe ich es auch der netten Dame gesagt jedoch, glaube ich sie hat mir nicht zugehört....

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das wenn ich keinen gültigen Unterhaltsanspruch an meine Eltern habe mir zumindestens ALG II zusteht. Wurde allerdings gestern in meiner Vermutung bitter enttäuscht. Ja wenn man sich jetzt denkt, wieso verklagt sie ihre eltern dann nicht....es laufen momentan noch einige Verfahren in denen es jedoch nur um Rückzahlungen von meinem Unterhalt geht. Tja das passiert eben wenn "papi" 5 Jahre nicht zahlen möchte. Ich weis es hört sich jetzt etwas traurig an das nicht mal meine Eltern für mich aufkommen möchten, aber damit habe ich mich schon vor langer Zeit abgefunden. Aber ich dachte zumindestens das ich von der Agentur für Arbeit noch etwas erhalten kann.

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ich stimme Sonja zu, zum jetzigen Zeitpunkt ist das Kind noch nicht auf der Welt und da du unter 25 bist sind somit lt. Gesetz deine Eltern für dich zuständig... ab der Geburt deines Kindes bildest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft und kannst einen eigenständigen Antrag auf Alg II für dich und dein Kind stellen...

solltest du mit deinem Partner in einer Wohnung leben würde sein Einkommen zur Ermittlung deines Alg II - Bedarfs hineinbezogen, bzw. solltet ihr in keiner Partnerschaft mehr stehen, ist er für dich und das Kind unterhaltsverpflichtet. Sollte er keinen Unterhalt leisten können, was durch Offenlegung seines Gehalts zu beweisen wäre, musst du für dein Kind beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Beide Unterhaltssachen werden wiederum auf die Alg II - Leistungen angerechnet, ebenso das Kindergeld für dein Kind.

bis zum 23. Lebensjahr kannst du über die Krankenkasse deiner Eltern ohne Probleme mitversichert werden, deine Eltern müssten dich nur wieder bei ihrer KK anmelden bzw. durch deine schulische Ausbildung warst du das ja bisher eh

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Ja das Gesetz dazu kenne ich, tja mein Problem ist nur das es meinem Eltern mal gar kein Interesse an meiner Schwangerschaft noch für meinen Unterhalt haben. Sprich ich habe die letzten 3 Jahre so fast alles für meinen Lebensunterhalt beim Anwalt einklagen müssen. Es bestehen auch Urteile die jedoch alle ihr gültigkeit Verlieren da ich nicht mehr meine Ausbildung mache bzw. Unterbroch haben und somit keinen Unterhaltsanspruch an meine Eltern habe. Ja ich denke so in der Art habe ich es auch der netten Dame gesagt jedoch, glaube ich sie hat mir nicht zugehört....

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das wenn ich keinen gültigen Unterhaltsanspruch an meine Eltern habe mir zumindestens ALG II zusteht. Wurde allerdings gestern in meiner Vermutung bitter enttäuscht. Ja wenn man sich jetzt denkt, wieso verklagt sie ihre eltern dann nicht....es laufen momentan noch einige Verfahren in denen es jedoch nur um Rückzahlungen von meinem Unterhalt geht. Tja das passiert eben wenn "papi" 5 Jahre nicht zahlen möchte. Ich weis es hört sich jetzt etwas traurig an das nicht mal meine Eltern für mich aufkommen möchten, aber damit habe ich mich schon vor langer Zeit abgefunden. Aber ich dachte zumindestens das ich von der Agentur für Arbeit noch etwas erhalten kann.

Die Gesetzeslage in Deutschland besagt leider das bis zum 25. Lebensjahr die Eltern zahlen müssen, ob sie nun Interesse daran haben oder nicht... wenn du den Alg II - Antrag stellen würdest, würde die ARGE deine Eltern anschreiben sämtliche Unterlagen einfordern und prüfen ob deine Eltern in der Lage sind dir Unterhalt zu gewähren, wenn das aus finanzieller Sicht gehen würde, wäre die Sachbearbeiterin verpflichtet, dir zu sagen, dass du ihn Einklagen musst... Alg II ist immer nur als allerletztes Mittel einzusetzen...

Des weiteren ist der Kindsvater dir evtl. auch schon vor der Entbindung zum Unterhalt verpflichtet, wenn du wegen der Schwangerschaft nicht weiter arbeiten gehen kannst...

da du aber geschrieben hast, dass du deine schulische Ausbildung abgebrochen hast, würde das auch noch weitere Konsequenzen haben wenn der Abbruch nicht aus wichtigem Grund geschehen ist, d.h. der Alg II - Bezug würde evtl. abgelehnt, da du deine Hilfebedürftigkeit selber herbeigeführt hast oder es könnte zu Leistungskürzungen kommen.

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Obwohl andersrum, normalerweise holt sich dann die Arge das Geld zurück. Am besten wir warten auf Janamullemaus sie weiß am besten bescheid.

Edit ah da ist sie ja *freu*

guggugg Sonja :)

ja in gewissen Situationen tritt die ARGE in Vorleistung und lässt sich dann von den Antragstellern eine Abtretungserklärung unterschreiben... aber das kommt immer auf die Gesamtumstände an, ohne die kompletten Antragsunterlagen und die komplette Sachlage mit allen Anwaltsschreiben zu kennen kann man immer schlecht was sagen... :o

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Tja das ist aber auch bei mir eine so verzwickte Sache, aber ich glaube so lief mein ganzes Leben schon. Ja meine schulische Ausblindung habe ich deshalb unterbroch da ich nun nach dem 2 Lehrjahr ins 3 Lehrjahr also mein letztes praktisches Jahr gegangen wäre und mein beim bestern Willen kein Arbeitsgeber im soziales Bereich haben möchte. Die häufigsten Begründung waren das die Infektionsgefahr zu hoch ist oder da man mir keine schwere Arbeit zumuten kann, ich ja schließlich nicht mehr viel machen kann. Mich möchte ja niemand nur zum Sitzen einstellen. Dies war auch alles soweit mit meiner Schule angeklärt sodass ich dann ohne Probleme wieder nach der Elterzeit meine praktische Ausbildung fortsetzen kann.

Ja mein Problem ist das ich wohl, da die Aussichten auf Unterhalt sehr schlecht stehen. Ich meine ich hab erst letzten Monat wieder einige hunderte Euro an Anwaltskosten gezahl und kann mir beim besten Willen auch nicht mehr leisten. Ich war mein ganzes leben immernur auf Schulen oder habe mein FSJ gemacht, sodass ich mich auch schlecht ein Vermögen ansammeln konnte. Nun muss ich wohl oder übel versuchen eine Arbeitsstelle zu finden die mich zumindestens bis zum Mutterschutz einstellen würde. Danach wäre dann glaub mein Partner für mich Unterhalspflichtig oder?

Ach ich das eine komplizierte Situation, danke euch allerdings für eure hilfreichen Informationen.

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alle Unterlagen vom Anwalt mitnehmen, und vorlegen... die ARGEN haben einen eigenen Bereich für die Prüfung von Unterhaltsansprüchen..

wobei die, die Jessmann meint sich auf Ihre Ausbildung beziehen... dass dort der Anspruch dann nicht mehr besteht ist zutreffend, da die für diese Zeit vereinbart waren, DAS befreit die Eltern aber nicht von der Pflicht bis zum 25. Lebensjahr nach dem SGB II zuständig zu sein

es geht beim Unterhalt auch nicht darum ob man Hoffnung hat das freiwillig gezahlt wird, sondern dass es eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern ist, die nur wegfällt wenn sie es finanziell nicht können

und Jessmann, warum um himmelswillen zahlst du die Anwaltskosten selber??? du hast kein Einkommen, da steht dir doch Prozesskostenhilfe zu... hätte dir dein Anwalt aber schon sagen müssen

@ Sonja:

uns geht es hervorragend... ab heute ist mein MuSchu vorbei und ich DÜRFTE wieder arbeiten gehen (und ich muss sagen, so lieb und ruhig wie mein Kleiner ist und soviel wie er schläft, wären 2 Stunden am Tag arbeiten gehen ab und zu ganz schön :D)

der Kleine entwickelt sich zu einem richtigen Moppelkind... wir sind jetzt schon bei knapp 6000 g wobei ich glaub wir überspringen die Größe 62 komplett, beim letzten messen vor 3 Wochen waren wir bei 57 cm und heute morgen hatten wir schon 62 ... solangsam darf er mal die Bremse einlegen

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Erstmal ein dickes Danke an dich Janamullemaus, für die schnellen Antworten.

Tja was soll ich dir dazu nur sagen, ich habe keine Ahnung wieso ich die Kosten selber zahlen muss. Es ist eben immer für mich so gewesen das wenn ich es nicht selber zahle bzw. mache nix passiert. Also ich zahle nicht und somit bekomm ich auch nix vom Anwalt. Den eins musste ich schon früh lernen. Das sich die wenigsten Mensch auf dieser Welt um mein Wohl freiwillig sorgen möchten. Bis ich 18 war lief eigentlich alles auch noch ganz gut, da war ja schließlich das Jungendamt für mich zuständig, doch danach ja wenn man plötzlich alles selber wissen soll und vorallem alles selber machen soll, ist man schnell überfordert. Tja und jetzt noch mit der Schwangerschaft ......puhh da fühl ich mich dann schwer Überfordert.

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@ Sonja:

uns geht es hervorragend... ab heute ist mein MuSchu vorbei und ich DÜRFTE wieder arbeiten gehen (und ich muss sagen, so lieb und ruhig wie mein Kleiner ist und soviel wie er schläft, wären 2 Stunden am Tag arbeiten gehen ab und zu ganz schön :D)

der Kleine entwickelt sich zu einem richtigen Moppelkind... wir sind jetzt schon bei knapp 6000 g wobei ich glaub wir überspringen die Größe 62 komplett, beim letzten messen vor 3 Wochen waren wir bei 57 cm und heute morgen hatten wir schon 62 ... solangsam darf er mal die Bremse einlegen

ich verstehe dich ich wollte auch schnell wieder Arbeiten gehen, hab´s dann aber doch gelassen:). Würden bei euch eigentlich 2 stunden am Tag gehen. Obwohl eigentlich muss dir das der AG einrichten oder?

6000 gramm hat er schon ach das Krabbelt und Läuft er sich später runter. Sumer hatte bei der U6 7770 gramm und war 69,5 cm groß, sie ist eben sehr klein:D

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Jessmann ich weiß nicht wo du wohnst... sonst würde ich dir ein paar Stellen raussuchen in deiner Gegend an die du dich bezüglich Hilfe wenden kannst

du hast ja bereits Gelder wür die Erstausstattung beantragt, habe ich in einem anderen Beitrag von dir gesehen. Das geht meist ja nur über die Beratungsstellen, geh dort bitte nocheinmal hin, lass dir einen ausführlichen Beratungstermin dort geben und schildere dort deine Situation, die Beratungsstellen haben ganz oft noch andere Möglichkeiten zu helfen, so z.B. die Pro Familia in Düsseldorf, dort gehen die Sozpäds die die Gespräche/

Beratungen führen zu allen Amtsgängen mit bzw. regeln sehr viel von Ihren Büros aus.

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mein AG würde mir die 2 Stunden täglich sogar einrichten wenn ich sagen würde ich komme... sogar mit Handkuss, aber da wir nur 1 Auto haben, mein Mann mit öffentl. Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit fahren kann... wäre ich die, die das machen müsste und so gut meine Anbindung für den ländlichen Bereich ist, aber das ich evtl. nur 3 Stunden ausser Haus wäre schaffe ich nicht...

ausserdem was mache ich mit Julian... mitnehmen kann ich ihn nicht, Mutter-Kind-Büros haben wir leider nicht und abgeben mag ich ihn überhaupt nicht.... neeeeeeeeeeeeeeeee

aber mich hat vor glaub ich 2 Wochen unser Personalrat angerufen bzgl. Telearbeit von zuhause aus... wenn die das rechtlich irgendwie geregelt bekommen, sind sie bereit mir freiwillig einen Telearbeitsplatz einzurichten... mal gespannt ob das klappt, nachdem es erst hieß das geht nicht und jetzt kommen sie von allein damit auf mich zu

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Ja ich werde mich schon mal umsehen in der Gegend wo ich nächsten Monat umziehen möchte. Den wenn alles klappt, hat mein Freund hoffentlich zum 01.09 einen Arbeitsplatz und somit wäre auch meine nähere Zukunft etwas besser gesichtert. Die letzte Beratungsstelle in meiner Nähe hat mich zwar nicht vom Hocker gehauen aber vielleicht ist die in der neues Gegend etwas ansprechender. Ich hoffe das es dann auch etwas besser läuft, in der Gegend habe ich mehr Freund und werde auch mehr Hilfe bekommen können.

Ich möchte nur so schnell wie möglich schauen das ich aus dieser ganzen unglücklichen Lage rauskomme. Sodass ich dann ruhig in die Zukunft mit meinem Kind blicken kann.

Danke nochmals an euch

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mein AG würde mir die 2 Stunden täglich sogar einrichten wenn ich sagen würde ich komme... sogar mit Handkuss, aber da wir nur 1 Auto haben, mein Mann mit öffentl. Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit fahren kann... wäre ich die, die das machen müsste und so gut meine Anbindung für den ländlichen Bereich ist, aber das ich evtl. nur 3 Stunden ausser Haus wäre schaffe ich nicht...

ausserdem was mache ich mit Julian... mitnehmen kann ich ihn nicht, Mutter-Kind-Büros haben wir leider nicht und abgeben mag ich ihn überhaupt nicht.... neeeeeeeeeeeeeeeee

aber mich hat vor glaub ich 2 Wochen unser Personalrat angerufen bzgl. Telearbeit von zuhause aus... wenn die das rechtlich irgendwie geregelt bekommen, sind sie bereit mir freiwillig einen Telearbeitsplatz einzurichten... mal gespannt ob das klappt, nachdem es erst hieß das geht nicht und jetzt kommen sie von allein damit auf mich zu

Telefonarbeit von zuhause aus wäre ja prima, drück dir die Daumen:)

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