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  1. #1
    Avatar von Speedy
    Speedy ist offline Ehrenmitglied Dekan
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    Standard Das neue Elterngeld

    "Das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Und so wird es aussehen:

    - Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und wird an den Elternteil gezahlt, der nach der Geburt beruflich aussetzt und zu Hause beim Kind bleibt oder zumindest beruflich kürzer tritt.

    - Es wird für volle 12 Monate gezahlt. Zusätzlich gibt es als Bonus zwei Partnermonate, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und seine Erwerbstätigkeit einschränkt.

    - Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem letzten Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Es soll 67 Prozent des Nettogehalts oder maximal 1.800 Euro monatlich betragen.

    - Es gibt einen einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro. Er ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren (z. B. Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten).

    - Mit einer Geringverdienerkomponente werden die Bezieher von geringen Einkommen besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.

    - Das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages (300 Euro) wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie z. B. dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

    - Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Als Lohnersatzleistung bleibt das Elterngeld steuerfrei, wirkt sich jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt z. B. auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern.

    - Die Bezugszeit des Elterngeldes kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann höchstens 12 Monate beanspruchen. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld – bei gleichem Gesamtbudget – über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.

    - Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Unklar ist noch, in welcher Höhe das Elterngeld gezahlt wird, wenn der Elternteil, der zu Hause bleibt, in Teilzeit (bis maximal 30 Stunden pro Woche) weiterarbeitet.

    - Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

    - Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden.

    - Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.

    - Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um die Arbeit wieder aufzunehmen, ist ein Geschwisterbonus geplant. Er soll an das vorher gezahlte Elterngeld anknüpfen. Der halbe Differenzbetrag zum aktuellen Elterngeld wird zu diesem hinzu addiert.

    - Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.

    - Die geschützte Elternzeit bleibt im bisherigen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.

    - Bei bisherigen Änderungen des Bundeserziehungsgeldes gab es jeweils eine Stichtagslösung, die das Geburtsdatum des Kindes betraf. Daher ist anzunehmen, dass dies auch beim neuen Elterngeld so sein wird und wirklich nur Familien, deren Kind am 01.01.2007 oder später zur Welt kommt, davon profitieren. Eltern, deren Kind Ende Dezember 2006 zur Welt kommt, werden daher mit größter Wahrscheinlichkeit nach „altem“ Recht behandelt werden und Erziehungsgeld bekommen."
    Astrid mit Julia, Jonathan, Sophia, Luisa und Benjamin



  2. #2
    A. 1970 ist offline Erfahrener Benutzer Student
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    Hallo!
    speedy danke für die info. kam gar nicht mit dem neuen klar mit dem was unsere politiker vorhaben totales wirrwarr, also verstehe ich jetzt so das man nur 12 monate das volle Elterngeld von 300 euro bekommt und danach nicht mehr also keine zwei jahre mehr so wie es die ganze zeit war?

    gruss anke

  3. #3
    Avatar von Mini
    Mini ist offline Moderatorin Genie
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    Standard

    Hallo!

    Zitat Zitat von A. 1970
    also verstehe ich jetzt so das man nur 12 monate das volle Elterngeld von 300euro bekommt und danach nicht mehr also keine zwei jahre mehr so wie es die ganze zeit war?
    ja gibts nur noch für 12 Monate!

    Zeit vergeht - aber die Erinnerung bleibt

  4. #4
    A. 1970 ist offline Erfahrener Benutzer Student
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    Zitat Zitat von Mini
    Hallo!



    ja gibts nur noch für 12 Monate!
    danke mini für die schnelle antwort

    lieben gruss anke

  5. #5
    bianca81 Gast

    Standard

    studentinnen bekommen grds. nur 12! monate, leider. was für ne benachteiligung!!!

  6. #6
    ulli ist offline Erfahrener Benutzer Doktor
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    Muss dazu mal was kontroves Einwerfen:
    Ihr in Deutschland bekommt wenigstens etwas.

    Hier in der Schweiz haben wir 14(!) Wochen Mutterschutz gerechnet ab der Geburt, da wird der Lohn weitergezahlt, aus der Erwerbsersatzkasse (EO). Aber nur, wenn die Frau wirklich nicht arbeiten geht. Danach gibt es nichts mehr, gar nichts mehr. Das heisst Frau geht arbeiten oder bleibt daheim. Kindergeld ist kantonal geregelt, im ungünstigsten Fall gibt es knapp 150 Franken, im besten Fall 400 Franken.

    Selbständig erwerbende bekommen kein Kindergeld, ausser man ist ein kleiner Bergbauer. Das gibt es eine Familienzulage, die abhängig von Einkommen ist. In unserem Fall für die ersten beiden 190 Franken, für die kleine Bohne 195 Franken.

    Und da wird immer von der reichen Schweiz geredet...
    Äs Grüässli vom Ulli mit
    Lorenz, Till, Sofie und Guido

  7. #7
    Avatar von Mini
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    Hall Ulli!

    Zitat Zitat von ulli
    Muss dazu mal was kontroves Einwerfen:
    Ihr in Deutschland bekommt wenigstens etwas.
    Nee stimmt net ganz, wir bekommen z.B. kein Erziehungsgeld und es geht noch vielen anderen ganz bestimmt auch so

    Wir bekommen nur das Kindergeld 154 Euro!!!

    Zeit vergeht - aber die Erinnerung bleibt

  8. #8
    ulli ist offline Erfahrener Benutzer Doktor
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    Wieso, bekommt nicht jeder Erziehungsgeld in Deutschland?
    Äs Grüässli vom Ulli mit
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  9. #9
    Avatar von Mini
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    Standard

    Na da gibt es Einkommensgrenzen, da reicht schon 1 Cent zuviel unterm Strich und du gehst leer aus

    Zeit vergeht - aber die Erinnerung bleibt

  10. #10
    Avatar von Speedy
    Speedy ist offline Ehrenmitglied Dekan
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    Davon sind wir auch bedingt betroffen. Wir bekommen für Jonathan schon lange gar nichts mehr und auch für Sophia nicht das volle Geld. Und wie es im 2. Lj. aussieht, ist auch noch ungewiss. Muss erstmal den Antrag einreichen.
    Astrid mit Julia, Jonathan, Sophia, Luisa und Benjamin



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